
Der KfW-Studienkredit unterstützt Sie während des Studiums mit mindestens 100 und höchstens 650 Euro im Monat - ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen/ Vermögen.
Volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind und zu einer der nachfolgenden Gruppen zählen:
HINWEIS: Für Studierende, die die Altersgrenze überschritten haben, aber bereits Semester in dem aktuell zu fördernden Studiengang absolviert haben, werden die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Semester dem Höchstalter entsprechend zugerechnet.
Alle Studiengänge können, dauerhaft oder für einzelne Studienabschnitte, in Teilzeit (z. B. berufsbegleitend) belegt werden.
Darüber hinaus sind Auslandssemester, bei Fortbestehen der Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, förderfähig.
Die Finanzierung verschiedener Studiengänge ist möglich. Beispielsweise können Sie nach dem Abschluss Ihres grundständigen Studiums den KfW-Studienkredit für weitere grundständige und postgraduale Studiengänge sowie Promotion in Anspruch nehmen.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite www.kfw.de/studienkredit.
Nicht förderfähig sind Studiengänge an Berufsakademien und vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge.
Auf den Internetseiten der KfW erhalten Sie weitere Informationen zum KfW-Studienkredit.